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Datenschutzgesetze in Deutschland: Rechtssichere Compliance für Ihr Unternehmen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Komplexe deutsche Datenschutzgesetze erfordern maßgeschneiderte Compliance-Strategien für Unternehmen
  • Risk-basierter Ansatz und digitale Tools ermöglichen effiziente DSGVO-Umsetzung
  • Professionelle Unterstützung minimiert Bußgeldrisiken und schafft Rechtssicherheit

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Die aktuelle Datenschutzlandschaft in Deutschland

Die deutsche Datenschutzgesetzgebung zählt zu den strengsten weltweit. Neben der DSGVO als übergreifendem europäischen Rahmen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als nationale Konkretisierung. Ergänzend kommen die Landesdatenschutzgesetze (LDSG), das Kirchengesetz über den Datenschutz der EKD (DSG-EKD) und die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz der katholischen Kirche (KDO) zur Anwendung. Für viele Unternehmen stellt die Einhaltung dieser komplexen Vorschriften eine erhebliche Herausforderung dar.

Das Datenschutzgesetz stellt Unternehmen jeden Tag vor neue Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Mit der Einführung der DSGVO und den regelmäßigen Anpassungen des BDSG ist der Komplexitätsgrad nochmals deutlich gestiegen. Besonders mittelständische Unternehmen und Startups benötigen deshalb einen verlässlichen externen Datenschutzexperten, der sie durch die komplexenCompliance-Anforderungen navigiert und pragmatische Lösungen bietet.

Zentrale Anforderungen an Unternehmen

Rechtmäßige Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert stets eine Rechtsgrundlage. Häufig kommen hier – neben Verträgen – Einwilligungen oder berechtigte Interessen in Betracht. Besonders im Marketing-Bereich und bei der Mitarbeiterdatenverarbeitung ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Unternehmen müssen angemessene Schutzmaßnahmen implementieren:

  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte
  • Regelmäßige Sicherheits-Updates
  • Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter

Dokumentationspflichten

Eine lückenlose Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten ist Pflicht:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Einwilligungsnachweise

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Aktuelle Rechtsprechung und Praxisrelevanz

Die Rechtsprechung des EuGH, insbesondere das Schrems-II-Urteil zu internationalen Datentransfers, hat weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Auch nationale Gerichte präzisieren kontinuierlich die Anforderungen an Cookie-Banner, Newsletter-Marketing und Mitarbeiterdatenschutz.

Risiken und Konsequenzen bei Verstößen

Datenschutzverstöße können erhebliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
  • Abmahnungen durch Wettbewerber
  • Schadensersatzansprüche Betroffener
  • Aufwände für Anwälte und Gerichte

Unser Lösungsansatz: Pragmatische Datenschutz-Compliance

Two Towers Consulting unterstützt Sie mit einem praxiserprobten Ansatz:

  1. Erstellung von Datenschutzerklärungen
  2. Beratung bei Datenschutzverletzungen
  3. Maßgeschneiderte Compliance-Strategie
  4. Digitale Implementierung
  5. Kontinuierliche Betreuung
  6. Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  7. Durchführung von Datenschutz-Audits

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie mehr als 20 Personen mit der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Ein Datenschutzbeauftragter muss ferner benannt werden, wenn das Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach der DSGVO durchführen muss. Die Benennung ist auch erforderlich, wenn personenbezogene Daten geschäftlich übermittelt, anonymisiert übermittelt oder für die Markt- und Meinungsforschung verwendet werden.

Datenschutzerklärung, Cookie-Banner mit Einwilligungs-Management, SSL-Verschlüsselung und rechtskonforme Kontaktformulare sind essentiell.

Die Aufbewahrungsfristen variieren erheblich je nach Datenart und gesetzlichen Vorgaben.

Auftragsverarbeitungsverträge und Prüfung etwaiger Drittlandtransfers sind zentral.

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenportabilität und Widerspruch sind die wichtigsten Rechte.

Unter Umständen muss kurzfristig eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen und Betroffene informiert werden. Dies hängt von der Art, Ausmaß und möglicher Schadensauswirkung der Datenpanne ab.

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße und Komplexität ab. Wir erstellen individuelle Angebote.

Jährliche Überprüfungen einzelner Bereiche sind empfehlenswert, bei größeren Änderungen auch häufiger.

Regelwerk, Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentation der technischen organisatorischen Maßnahmen (TOM) und Einwilligungsnachweise sind Minimum.

Häufige Abmahngründe sind fehlerhafte Datenschutzerklärungen und unzulässige Cookie-Banner.