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Datenschutz in Verträgen: Rechtssicher und DSGVO-konform

Das Wichtigste im Überblick:

  • Datenschutzkonforme Vertragsgestaltung für alle Geschäftsbeziehungen: Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister
  • Praxiserprobte Lösungen für die Integration von Datenschutzklauseln und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV)
  • Rechtssichere Gestaltung internationaler Datentransfers unter Berücksichtigung aktueller EuGH-Rechtsprechung

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Datenschutz in Verträgen: Eine zentrale Herausforderung für Unternehmen

In der digitalisierten Geschäftswelt ist die datenschutzkonforme Gestaltung von Verträgen zu einer zentralen Herausforderung geworden. Ein erfahrener Anwalt für Datenschutz ist dabei unerlässlich, denn jede vertragliche Beziehung – sei es mit Mitarbeitern, Kunden oder Dienstleistern – erfordert angemessene datenschutzrechtliche Regelungen. Fehler können dabei schnell zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Besonders herausfordernd ist die korrekte Einbindung von Datenschutzklauseln in bestehende Vertragswerke, da hier oft komplexe Abhängigkeiten zu berücksichtigen sind. Die Praxis zeigt, dass viele Unternehmen die Tragweite der datenschutzrechtlichen Anforderungen unterschätzen.

Anforderungen an datenschutzkonforme Verträge

Rechtliche Grundlagen

Die DSGVO stellt klare Anforderungen an die vertragliche Gestaltung von Datenverarbeitungsprozessen. Besonders relevant sind dabei Artikel 28 DSGVO für Auftragsverarbeitung und Artikel 46 DSGVO für internationale Datentransfers. Hinzu kommen die Vorgaben des BDSG und die stetig fortschreitende EuGH-Rechtsprechung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich dabei kontinuierlich weiter, wie aktuelle Urteile zu internationalen Datentransfers zeigen. Für Unternehmen ist es essentiell, diese Entwicklungen im Blick zu behalten und ihre Verträge entsprechend anzupassen.

Wesentliche Vertragsbestandteile

Ein datenschutzkonformer Vertrag muss präzise und umfassende Regelungen zu allen relevanten Aspekten enthalten. Neben den klassischen Vertragsbestandteilen wie Verantwortung, Rechtsgrundlagen, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind, zum Beispiel bei Auftagsverarbeitungsvereinbarungen, auch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen detailliert zu beschreiben. Besonders wichtig sind klare Regelungen zu Haftung und Verantwortlichkeiten sowie zu Kontroll- und Weisungsrechten. Die Praxis zeigt, dass gerade bei der konkreten Ausgestaltung dieser Punkte häufig Unsicherheiten bestehen.

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Herausforderungen in der Praxis

Arbeitsverträge

Bei Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen müssen regelmäßig datenschutzrechtliche Aspekte wie Videoüberwachung, private Internetnutzung oder die Verarbeitung von Gesundheitsdaten rechtssicher geregelt werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Gestaltung von Home-Office-Regelungen und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten Umfeld. Auch die zunehmende Nutzung von Kollaborationstools und Cloud-Diensten muss vertraglich berücksichtigt werden.

Auftragsverarbeitungsvereinbarungen

Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erfordert in vielen Fällen den Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Diese muss die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und gleichzeitig praktikabel für beide Seiten sein. Entscheidend ist dabei die präzise Festlegung von Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnissen. Auch technische und organisatorische Maßnahmen müssen detailliert beschrieben und regelmäßig überprüft werden. Die Praxis zeigt, dass besonders bei Cloud-Diensten und internationalen Dienstleistern oft Nachbesserungsbedarf besteht.

Internationale Datentransfers

Besondere Sorgfalt ist bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer geboten, d. h. Länder, in welchen aus EU-Sicht ein weniger hohes Datenschutzniveau gegeben ist. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH müssen zusätzliche Garantien zur Absicherung des Datentransfers vereinbart und dokumentiert werden. Dies betrifft in der Praxis insbesondere den Einsatz amerikanischer Cloud-Dienste und die Zusammenarbeit mit internationalen Geschäftspartnern. Eine sorgfältige Risikoanalyse, die Analyse der Rechtslage im Drittland und die Implementierung zusätzlicher Schutzmaßnahmen sind unerlässlich. Regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Maßnahmen sichern die dauerhafte Compliance.

Besondere Relevanz hat dieses Thema auch im Konzern. Die verschiedenen Gruppenunternehmen müssen die internen Datenflüsse, inklusive der grenzüberschreitenden Transfers, dokumentieren und entsprechende Konzerndatenschutzverträge abschließen.

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Unsere Lösung: Der Two-Towers-Vertragscheck

Mit zahlreich erfolgreich gestalteten Verträgen verfügen wir bei Two Towers über umfassende Expertise in der datenschutzkonformen Vertragsgestaltung. Unser Ansatz verbindet juristische Präzision mit praktischer Umsetzbarkeit. Die langjährige Erfahrung unserer Experten ermöglicht es uns, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und passgenaue Lösungen zu entwickeln. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem umfangreichen Erfahrungsschatz aus verschiedenen Industriezweigen.

Unser Vorgehen:

  1. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
  2. Analyse bestehender Verträge
  3. Identifikation von Anpassungsbedarf
  4. Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen
  5. Implementierungsunterstützung

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich alle Verträge, deren Gegenstand die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist. Dies betrifft insbesondere Arbeitsverträge, Dienstleisterverträge, Kundenverträge und internationale Kooperationsvereinbarungen, auch im Konzern.

Eine AVV ist erforderlich, wenn ein externer Dienstleister im Auftrag Ihres Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet. Dies betrifft beispielsweise Cloud-Dienste, externe IT-Wartung oder die Lohnbuchhaltung.

Eine regelmäßige Überprüfung ist empfehlenswert, mindestens aber bei Gesetzesänderungen oder Änderung der Geschäftsprozesse. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität der Verträge. Nach einer Ersteinschätzung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir prüfen die Zulässigkeit der Übermittlung und implementieren erforderliche Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln oder beraten zu zusätzlichen technischen Sicherungen.

Sie erhalten konkrete Anpassungsempfehlungen. Wir unterstützen Sie bei der Nachverhandlung und Implementierung der erforderlichen Änderungen.

Alle relevanten Vertragsunterlagen, Informationen zu Datenverarbeitungsprozessen, z. B. aus dem Verarbeitungsverzeichnis, sowie sonstige bestehende Datenschutzdokumente.

Die Dauer hängt von der Anzahl und Komplexität der Verträge ab.

Ja, wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch praktikabel für den Mittelstand sind.

Nach einem Erstgespräch analysieren wir Ihre Verträge und erstellen einen konkreten Projektplan mit Zeitrahmen und Kostenübersicht.

Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.

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