Fachkundenachweis gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutz
Interne Informanten richtig schützen und Hinweisen geeignet nachgehen, nichts anderes wird vom Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. Klingt zwar einfach, kann jedoch insbesondere für Unternehmenführungen und neue Meldestellenbeauftragte, die zuvor keine Berührung mit den Themen Recht, Compliance und Ermittlung hatten, recht komplex werden.
Erwerben oder aktualisieren Sie mit uns Ihre Fachkunde gemäß HinSchG in einer kurzweiligen Online-Schulung. Neben dem Nachweis erhalten Sie nützliche Vorlagen und Arbeitshilfen. Und das alles zum Preis von einmalig 350,- EUR.
Termine
20.09.2024 – 09-13 Uhr
18.10.2024 – 10-14 Uhr
Hintergrund
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), genauer das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, trat am 2. Juli 2023 in Kraft.
Das HinSchG regelt den Schutz von Personen, die im Vorfeld oder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder publik machen („hinweisgebende Personen“ oder „Whistleblower“).
Nach dem Gesetz sind Unternehmen und Organisationen grundsätzlich zum Schutz von hinweisgebenden Personen verpflichtet, indem sie diese z. B. in Folge eines Hinweises nicht benachteiligen und vor Repressalien schützen.
Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten bzw., unabhängig von ihrer Größe, bestimmte Unternehmen im Finanzsektor mussten ferner eine interne Meldestelle einrichten, bei welcher Hinweise (wahlweise anonym) zur weiteren Bearbeitung durch die Meldestelle eingereicht werden können.
Diese weitere Bearbeitung umfasst viele Aspekte, wie u. a. angemessene Folgemaßnahmen, von internen, quasi-kriminologischen Ermittlungen bis hin zur Einbindung von Kanzleien, Polizei oder Presse. Insbesondere in kleineren Unternehmen gehört all dies verständlicherweise nicht unbedingt zum vorhandenen Repertoire der als Meldestellenbeauftragten ernannten Beschäftigten. Aus diesem Grund sieht das HinSchG auch die „notwendige Fachkunde“ vor (§ 15 Abs. 2 HinSchG), die in regelmäßigen Abständen zu erneuern ist.
Die gute Nachricht ist: Diese Fachkunde kann im Rahmen von Fortbildungen bei uns erlangt oder aufgefrischt werden; eine besondere Ausbildung oder Qualifizierung sind nicht notwendig. Und wer bei uns an einem Fachkunde-Webinar teilgenommen hat, erhält vergünstigte Konditionen für die etwaige weitere Beratung zum Hinweisgeberschutz.
HinSchG-Fachkunde-Schulungen
Wir bieten regelmäßige, kostengünstige Schulungen zum Nachweis der Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG an, die alle wichtigen Aspekte umfasst: vom rechtlichen Rahmen über die Hinweisbearbeitung bis hin zu den Kernthemen des Hinweisgeberschutzes, nämlich der praktischen Umsetzung der Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen.
Ziel der Schulungen ist selbstverständlich nicht das bloße Erlangen einer Teilnahmebestätigung, sondern Sie zu befähigen, interne Informanten richtig zu schützen, Hinweisen geeignet nachzugehen und Sensibilität zu erlangen für die speziellen Herausforderungen und Möglichkeiten, diese zu meistern.
Neben Wissen stellen wir daher Teilnehmenden auch Mittel, in Form von nützlichen Vorlagen, zur Verfügung.
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