Fachkundenachweis gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

Interne Informanten richtig schützen und Hinweisen geeignet nachgehen, nichts anderes wird vom Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. Klingt zwar einfach, kann jedoch insbesondere für Unternehmenführungen und neue Meldestellenbeauftragte, die zuvor keine Berührung mit den Themen Recht, Compliance und Ermittlung hatten, recht komplex werden.

Erwerben oder aktualisieren Sie mit uns Ihre Fachkunde gemäß HinSchG in einer kurzweiligen Online-Schulung. Neben dem Nachweis erhalten Sie nützliche Vorlagen und Arbeitshilfen. Und das alles zum Preis von einmalig 350,- EUR.

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Termine

    20.09.2024 – 09-13 Uhr

    18.10.2024 – 10-14 Uhr

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Hintergrund

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), genauer das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, trat am 2. Juli 2023 in Kraft.

Das HinSchG regelt den Schutz von Personen, die im Vorfeld oder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder publik machen („hinweisgebende Personen“ oder „Whistleblower“).

Nach dem Gesetz sind Unternehmen und Organisationen grundsätzlich zum Schutz von hinweisgebenden Personen verpflichtet, indem sie diese z. B. in Folge eines Hinweises nicht benachteiligen und vor Repressalien schützen.

Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten bzw., unabhängig von ihrer Größe, bestimmte Unternehmen im Finanzsektor mussten ferner eine interne Meldestelle einrichten, bei welcher Hinweise (wahlweise anonym) zur weiteren Bearbeitung durch die Meldestelle eingereicht werden können.

Diese weitere Bearbeitung umfasst viele Aspekte, wie u. a. angemessene Folgemaßnahmen, von internen, quasi-kriminologischen Ermittlungen bis hin zur Einbindung von Kanzleien, Polizei oder Presse. Insbesondere in kleineren Unternehmen gehört all dies verständlicherweise nicht unbedingt zum vorhandenen Repertoire der als Meldestellenbeauftragten ernannten Beschäftigten. Aus diesem Grund sieht das HinSchG auch die „notwendige Fachkunde“ vor (§ 15 Abs. 2 HinSchG), die in regelmäßigen Abständen zu erneuern ist.

Die gute Nachricht ist: Diese Fachkunde kann im Rahmen von Fortbildungen bei uns erlangt oder aufgefrischt werden; eine besondere Ausbildung oder Qualifizierung sind nicht notwendig. Und wer bei uns an einem Fachkunde-Webinar teilgenommen hat, erhält vergünstigte Konditionen für die etwaige weitere Beratung zum Hinweisgeberschutz.

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HinSchG-Fachkunde-Schulungen

Wir bieten regelmäßige, kostengünstige Schulungen zum Nachweis der Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG an, die alle wichtigen Aspekte umfasst: vom rechtlichen Rahmen über die Hinweisbearbeitung bis hin zu den Kernthemen des Hinweisgeberschutzes, nämlich der praktischen Umsetzung der Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen.

Ziel der Schulungen ist selbstverständlich nicht das bloße Erlangen einer Teilnahmebestätigung, sondern Sie zu befähigen, interne Informanten richtig zu schützen, Hinweisen geeignet nachzugehen und Sensibilität zu erlangen für die speziellen Herausforderungen und Möglichkeiten, diese zu meistern.

Neben Wissen stellen wir daher Teilnehmenden auch Mittel, in Form von nützlichen Vorlagen, zur Verfügung.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über unser Schulungsangebot und buchen Sie Ihre Fortbildung HIER.

Die Schulungen richten sich an

  • Unternehmensführungen oder Abteilungsleitungen, die als Verantwortliche vor der Aufgabe stehen, eine Meldestelle durch Auswahl geeigneter Methoden und Personen bzw. Unternehmensbereichen einzurichten bzw. ein vorhandenes System an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen,
  • Beschäftigte der Meldestellen, also Compliance- oder Meldestellenbeauftragte, die ihre Aufgaben besser verstehen und ihr Vorgehen entwickeln wollen,
  • betriebliche Datenschutzbeauftragte, die das Thema intern begleiten und für ihre Arbeit besser verstehen wollen,

die sich erstmalig oder zur Auffrischung hinsichtlich des Hinweisgeberschutzes fortbilden wollen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind vom wem zu erfüllen, welche organisatorischen Vorkehrungen zu schaffen? Wer kümmert sich worum und kommuniziert was? Und wie sollen hinweisgebende Personen eigentlich geschützt werden?

Die personelle, rechtliche und prozessuale Gestaltung eines Hinweisgebersystems (ob digital, analog oder hybrid, intern oder extern), das Erstellen von Regeln und Prozessen und die interne „Vermarktung“ sind die ersten Themen, mit denen sich Unternehmen vor Einführung eines Hinweisgebersystems auseinandersetzen sollten.

Hier lauern bereits erste Fallstricke, z. B. weil neben dem HinSchG eine Reihe anderer Gesetze zu berücksichtigen sind. Auch können Interessenkonflikte bei der Benennung der Meldestellenbeauftragten, die den Schutzgedanken des HinSchG unterlaufen.

Dieser Teil der Schulung hilft Unternehmen dabei, das HinSchG rechtskonform umzusetzen, und Meldestellenbeauftragten beim Verständnis ihrer Rolle und beim Auflösen der Komplexitäten, die diese mit sich bringen kann.

Meldestellenbeauftragte müssen bei ihrer Arbeit viele, nicht triviale Entscheidungen treffen: Welchen Hinweis bearbeite ich, welchen nicht? Wie gehe ich mit den Hinweisgebenden um? Was sind effektive und zulässige Folgemaßnahmen zur Bearbeitung und Aufklärung von Hinweisen oder Verdachtsmomenten und wer kann diese ergreifen? Und welche Konsequenzen drohen etwaigen in Hinweisen belasteten Personen?

In diesem Teil der Schulung, in welche die langjährige Erfahrung der Dozenten aus einer Vielzahl von internen Sonderuntersuchungen eingeflossen ist, erfahren Meldestellenbeauftragte wie eine Hinweisbearbeitung taktisch sinnvoll und rechtlich zulässig geplant und durchgeführt werden kann.

Inhärenter Bestandteil der Ausgestaltung des Hinweisgebersystems (Fachkunde 1) und sämtlicher Prozessschritte, vom Aufsetzen einer Meldestelle und deren personeller Besetzung bis hin zu Eingang, Bearbeitung und Abschluss einer Hinweisbearbeitung (Fachkunde 2), sind die vielen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen. Hier treffen Regeln aus dem HinSchG und der DSGVO aufeinander und bilden einen wichtigen Aspekt beim Schutz der hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung und Repressalien.

Dieser Teil der Schulung hilft dabei, die Anforderungen zu strukturieren, systematisch in die Prozesse zu integrieren und praktische Fallstricke, wie z. B. bei der E-Mail-Nutzung, zu vermeiden.

Teilnehmende an den Schulungen erhalten im Nachgang kostenlose Vorlagen:

  • Muster für eine ausführliche Hinweisgeberschutz-Richtlinie, die einerseits Regeln für die Abgabe und Bearbeitung von Hinweisen beinhaltet und andererseits Vorgaben hinsichtlich der diversen vom HinSchG vorgesehenen Schutzmaßnahmen enthält
  • Muster für eine Vertraulichkeitserklärung für Meldestellenbeauftragte bzw. an der Bearbeitung von Hinweisen beteiligte Personen
  • Checkliste für die Hinweisbearbeitung

Nach Teilnahme wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die einerseits als HinSchG-Fachkundenachweis dient und andererseits auch für Fortbildungsnachweise von Qualifizierungen wie den Cerfied Fraud Examiner oder den Certified Internal Auditor nutzbar sind.

Anmeldung

Sie können sich direkt HIER für eines unserer Webinare anmelden.

Sofern Sie eine In-House-Schulung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und weitere Informationen.

Die als Webinar durchgeführten Schulungen haben eine Dauer von bis zu 4 Stunden (inklusive Pausen).

Die Dauer von In-House-Schulungen bestimmt sich nach vorheriger Abstimmung; hier bieten sich längere Formate mit Workshop-Elementen und Fallübungen an.

Ina Rothe, Wirtschaftsjuristin und Pädagogin, wird Sie durch die Schulung begleiten.

Sie vereint Erfahrungen als interne Ermittlerin mit denen als Compliance- und Datenschutzbeauftragte.

Mit ihren diversen Hüten als geschäftsführende Gesellschafterin, als Auditorin und Beraterin von Unternehmen der unterschiedlichsten Größen steht sie für den engen Bezug zur Praxis der hier angesprochenen Zielgruppen.

Unterstützung erlangt Ina Rothe durch gelegentliche Gäste, z. B. ihren Kollegen, den technikaffinen Rechtsanwalt Christian Klos, der Datenschutz seit vielen Jahren „atmet“.

Die Fachkundeschulung kostet 350,- EUR pro Person, exklusive Mehrwertsteuer (416,50 EUR inkl. Mehrwertsteuer).

Der Preis umfasst die Teilnahme am Webinar, das Vorlagenpaket und die Teilnahmebestätigung.

Sofern mehrere Personen eines Unternehmens teilnehmen, können unter Umständen Mengenrabatte vereinbart werden. In diesem Fall kontaktieren Sie uns gern.

In-House-Schulungen werden individuell nach Abstimmung der internen Zielgruppe und Zielinhalte und Zieldauer bepreist und profitieren von Mengenrabatten. Anfragen nehmen wir gern über unser Kontaktformular entgegen.

Wir nutzen für die Durchführung von ausgewiesenen Webinaren die Webinar-Funktion von Microsoft Teams (MS Teams). Hierfür müssen nur wenige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine stabile Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass es bei einer instabilen Verbindung zu Verzögerungen oder gar zum Abbruch der Live-Übertragung kommen kann.
  • Eine MS Teams-Registrierung bzw. -Lizenzerwerb ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Hinweise:
  • Desktop-PC: Sie benötigen einen aktuellen Browser, um am Webinar teilnehmen zu können. Das Vorliegen oder die Installation der Anwendung MS Teams ist nicht erforderlich.
  • Mobile Endgeräte (Handy, Tablet): Sie benötigen die MS Teams App. Der Download ist über die App-Stores Ihres Betriebssystemanbieters möglich.
photo by Jan Klein

Kontakt

Ina Rothe

Akademische Leitung

rothe@two-towers.eu

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