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BaFin AuA Geldwäschegesetz Konsultationsversion Änderungsfassung

Die BaFin hat heute den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation gestellt. Wer mitwirken möchte, darf seine Stellungnahmen bis 9. August 2024 per E-Mail einsenden. Details dazu in der Bekanntmachung der BaFin.

Um der Anti-Geldwäsche-Community die Konsultation leichter zu machen, stellen wir hier eine Version im Änderungsmodus zur Verfügung (generiert von uns per Vergleichsfunktion in Word, ohne Gewähr und ohne jegliche Bearbeitung nach Zusammenführung).

Da unser Blog schwerpunktmäßig Datenschutzthemen behandelt, sei noch so viel erwähnt: Etwaige Anmerkungen in den AuA zum Datenschutz, z. B. zur gleichzeitigen Beauftragung als Datenschutz- und Geldwäschebeauftragter oder zur Unterrichtung, haben sich nicht wesentlich geändert. Wenig überraschend wurde lediglich ergänzt, dass der Geldwäschebeauftragte auch nicht Auslagerungsbeauftragter sein solle.

Wer über weitere Entwicklungen im Datenschutz, Künstliche Intelligenz und wie das alles zusammenhängt, auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich gern unseren Newsletter abonnieren.