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Datenschutz im Unternehmen: Rechtssicher und praxisnah umsetzen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufstellen und dabei Bußgelder sowie Reputationsschäden vermeiden
  • Lernen Sie die wichtigsten Handlungsfelder und konkrete Umsetzungsschritte für rechtssicheren Datenschutz kennen
  • Entdecken Sie, wie Sie Datenschutz effizient in Ihre Geschäftsprozesse integrieren – ohne diese zu behindern

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Datenschutz als Herausforderung für moderne Unternehmen

Die Digitalisierung macht den professionellen Umgang mit personenbezogenen Daten zu einer zentralen Unternehmensaufgabe. Ob Cloud-Migration, neue Software-Einführung oder die Verarbeitung sensibler Kundendaten – die Anforderungen an den Datenschutz steigen kontinuierlich. Gleichzeitig wachsen die Risiken: Bußgelder in Millionenhöhe und drohende Reputationsschäden machen deutlich, wie wichtig ein durchdachtes Datenschutzkonzept ist.

Datenschutz im Unternehmen ist heute wichtiger denn je und stellt eine zentrale Managementaufgabe dar. Die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft nahezu alle Geschäftsprozesse – von der Kundenkommunikation über das Personalwesen bis hin zur IT-Infrastruktur. Mit einem professionellen Datenschutzkonzept schützen Sie nicht nur die Rechte Ihrer Stakeholder, sondern auch Ihr Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldern und Reputationsschäden.

Rechtssicherheit durch ganzheitlichen Datenschutz-Ansatz

Als Two Towers Consulting verbinden wir juristische Expertise mit technischem Know-how. Unsere Erfahrung zeigt: Effektiver Datenschutz erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die:

  • Ihre spezifischen Geschäftsprozesse berücksichtigen
  • Sich an der Unternehmensgröße und Branche orientieren
  • Praktikabel und effizient umsetzbar sind
  • Rechtssicherheit gewährleisten

Kernelemente eines erfolgreichen Datenschutzkonzepts

  1. Verarbeitungsverzeichnis und Dokumentation – Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bildet das Fundament Ihres Datenschutzmanagements. Wir unterstützen Sie bei der:
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses
  • Implementation notwendiger Dokumentationsprozesse
  • Regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung
  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) – Wir entwickeln mit Ihnen passende Schutzmaßnahmen für:
  • IT-Sicherheit und Datenverschlüsselung
  • Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte
  • Datensicherung und Notfallmanagement

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Professionelle Unterstützung bei akuten Herausforderungen

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite bei:

  • Datenpannen und Sicherheitsvorfällen
  • Anfragen von Aufsichtsbehörden
  • Internationalen Datentransfers
  • Einführung neuer Tools oder IT-Systeme

Der Weg zum rechtssicheren Datenschutz

  1. Analyse & Bestandsaufnahme
  • Durchführung eines umfassenden Datenschutz-Audits
  • Identifikation von Handlungsbedarf
  • Priorisierung notwendiger Maßnahmen
  1. Konzeptentwicklung
  • Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen
  • Definition konkreter Umsetzungsschritte
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  1. Implementation & Schulung
  • Schrittweise Umsetzung der Maßnahmen
  • Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung
  • Etablierung notwendiger Prozesse

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Häufig gestellte Fragen

Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder besonders sensible Daten verarbeitet werden.

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.

Zentral sind die Prüfung der Rechtsgrundlage für Datentransfers, der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die Gewährleistung angemessener Sicherheitsmaßnahmen.

Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck der Verarbeitung. Nach Wegfall des Zwecks müssen die Daten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Datenpannen müssen binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bei hohem Risiko für die Betroffenen ist auch eine Information der Betroffenen erforderlich.

Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Sie müssen nachweisbar und jederzeit widerrufbar sein.

Eine grundlegende Überprüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei relevanten Änderungen im Unternehmen oder der Rechtslage sind zusätzliche Anpassungen erforderlich.

Videoüberwachung erfordert eine Rechtsgrundlage und muss durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet werden. Die Erforderlichkeit muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.

Auskunftsanfragen müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden und sind in der Regel kostenfrei. Der Umfang der Auskunft muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten.

Ein Löschkonzept muss konkrete Löschfristen für verschiedene Datenkategorien und technische Verfahren zur sicheren Löschung definieren. Die Umsetzung muss nachweisbar dokumentiert werden.