EU AI Act

Artikel-27-Vertreter

Bieten Sie von außerhalb der EU hier Dienstleistungen oder Waren an und verarbeiten dabei personenbezogene Daten?

Dann müssen Sie europäisches Datenschutzrecht einhalten und Sie benötigen gemäß Art. 27 DSGVO einen Vertreter mit Sitz in einem EU-Land. Dieser muss für Betroffene oder Behörden direkt ansprechbar sein. Sie haben keinen Vertreter, also z. B. eine Anlaufstelle in einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Kein Problem, wir übernehmen für nicht-EU-Unternehmen – ob Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter – die Funktion eines Art.-27-Vertreters und helfen Ihnen dabei, Anfragen adäquat gemäß der lokalen Anforderungen zu handhaben.

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